Monatsarchive: Dezember 2013

Reiseveranstalter zahlte aus Kulanz

„Wenn man aus dem Rathaus kommt, ist man schlauer“ heißt es im Volksmund. Jetzt, nach Durchführung unserer Klassenfahrt, wissen wir es auch: „Ansprüche an den Reiseveranstalter wegen eines Reisemangels müssen binnen 4 Wochen nach Rückkunft von der Klassenfahrt angezeigt werden“. … Weiterlesen

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